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TOA - Täter-Opfer-Ausgleich
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist eine Maßnahme zur außergerichtlichen Konfliktschlichtung und wird auch Mediation in Strafsachen genannt. Grundlage ist die freiwillige Teilnahme von Täter und Opfer zur Regelung der Folgen eines Konflikts durch gegenseitige Kommunikation. Durch diese grenzt er sich von dem angeordneten Bemühen um einen TOA (§ 59a Abs. 2 Nr. 1 StGB), der freiwilligen Wiedergutmachung durch den Täter (§ 46a Nr. 2 StGB) und dem Adhäsionsverfahren ab.
Der TOA ist in der Strafprozessordnung in den Paragraphen 155a und b geregelt. Außerdem hat er in § 46a StGB Niederschlag gefunden. Der TOA wurde in den 1990er Jahren besonders gefördert. Er ist, neben der Stärkung der Nebenklagemöglichkeiten und dem Ausbau des Opferentschädigungsgesetzes, ein Element der Umgestaltung des Strafrechts. Nachdem im Strafrecht lange Zeit die Einstellung vorherrschte, dass Opfer von Straftaten für das Strafrecht Zeugen sind und gerade keine Verfahrensbeteiligten, werden sie nun mehr zusehends ins Verfahren einbezogen. Mit dem Täter-Opfer-Ausgleich sollen ihre Interessen auch bei der Rechtsfolge einer Straftat Berücksichtigung finden.(1)
Nach Bearbeitung eines Strafverfahrens durch die Polizei gibt diese den Ermittlungsvorgang an die Staatsanwaltschaft ab. Dabei kann bereits die Empfehlung für einen TOA erfolgen. Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft für eine Durchführung des TOA, beauftragt sie damit den Präventionsrat im Harlingerland mit der Durchführung.
Seitens unserer Mediatorinnen wird nun zunächst einzeln Kontakt mit dem Opfer und dem/der Täter(in) aufgenommen um eine entsprechende Bereitschaft zu prüfen und Vorgespräche zu führen. Im weiteren Verlauf werden gemeinsam Konfliktlösungsmöglichkeiten erarbeitet. Am Ende steht eine meist schriftliche Einigung über einen weiteren Umgang, Entschuldigung, finanzielle Entschädigung oder sonstige Ausgleichsmaßnahmen.
Im Falle einer Nichteinigung kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder aufnehmen und ggfs. mit einer Anklageerhebung, Strafbefehl oder anderen Maßnahmen reagieren.
Typische Delikte für einen TOA sind: Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Nachstellung, Üble Nachrede
Darüber hinaus können sich Beteiligte eines Strafverfahrens oder von zivilrechtlichen Streitigkeiten auch jederzeit auf eigene Veranlassung für eine Mediationsmaßnahme melden.
(1) Wikipedia.de, 11.02.2010
Ansprechpartner sind bei uns die Mediatorinnen in Strafsachen, Frau Inga Piltz, Frau Kathrin Waldor und Frau Imke Nicolai. Sie erreichen sie unter
                                                                                  04462 / 911-228.